Zum Auftakt der „Düsseldorfer Debatten zur globalen Entwicklung“, eine Veranstaltungsreihe der Entwicklungspolitik in Nordrhein-Westfalen im Haus der Universität in Düsseldorf, hatten die Initiatoren ein hochbrisantes und durchaus komplexes Thema gewählt: „Förderung der Ernährungssouveränität oder Agrar-Kolonialismus? Private Direktinvestitionen und EU-Landwirtschaftsförderung in Afrika.“
Der Landwirtschaftssektor ist nach wie vor in vielen afrikanischen Ländern der wichtigste Arbeitgeber. Deshalb sollte die Förderung des ländlichen Raums und die – nachhaltige – Entwicklung der Landwirtschaft ein zentrales politisches Anliegen sein. Ob und wie solche Entwicklungsprozesse mit Direktinvestitionen oder besser mit staatlicher Förderung unterstützt werden können, wurde differenziert an Länderbeispielen diskutiert.
Prof. Dr. Christine Wieck und Olaf Bernau, die den Input gaben, konnten dabei aus ihren Arbeitserfahrungen schöpfen. Prof. Dr. Christine Wieck vom Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre der Universität Hohenheim arbeitete viele Jahre in afrikanischen Ländern. Aktuell ist sie Mitglied einer elfköpfigen Task Force unabhängiger Fachleute, eingesetzt von der EU-Kommission, Bereich Agrar und Entwicklung. Die Task Force soll Empfehlungen erarbeiten, unter anderem dafür, wie afrikanische Strategien zur Landwirtschaftsförderung und der Entwicklung des ländlichen Raums seitens der Europäischen Kommission unterstützt werden können. Ein Augenmerk gilt dabei der Jugendbeschäftigung in ruralen Gebieten.
Olaf Bernau ist Sozialwissenschaftler und engagiert sich sehr stark bei Afrique-Europe-Interact, einem transnational organisierten Netzwerk von Basisaktivistinnen und -aktivisten, das Ende 2009 gegründet wurde und sich unter anderem für selbstbestimmte Entwicklung einsetzt. Bernaus Länderschwerpunkt ist Mali.
Die Referentinnen und Referenten diskutierten mit dem Publikum des Weiteren die Schwächen freiwilliger Verpflichtungen zu Standards einerseits, wie etwa die Richtlinien der Food and Agriculture Organization (FAO) zu verantwortlichem Handeln, und die fehlende Sanktion bei Verletzung verpflichtender Standards andrerseits. Denn afrikanische Regelwerke gibt es durchaus. So hat sich beispielsweise die Afrikanische Entwicklungsbank (ADB) – bei der auch Deutschland Mitglied ist – verpflichtet, bei großen Krediten an private Investoren vor Vertragsabschluss die Umwelt- und Sozialverträglichkeit des Projektes zu prüfen. Im Falle eines malischen Agrarinvestors wurde diese Prüfung nicht durchgeführt, zu Lasten zahlreicher Kleinbauern.
Unter dem Schlagwort „Landgrabbing“ diskutierten die Anwesenden über die Auswirkungen ausländischer Großinvestitionen in afrikanischen Ländern. Hierzu kam aus dem Publikum die Anregung, auch die Rolle der hiesigen, deutschen Konsumenten mitzudenken und sich besser zu informieren, welche Firmen solche Investitionen tätigen.
Die nächste Veranstaltung der Reihe – am 4. Oktober 2018, wieder im Haus der Universität in Düsseldorf – ist dem Thema Good Governance gewidmet.