PFQProgramm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen

Ihre Organisation führt entwicklungspolitische Projekte durch und Sie besitzen eine umfangreiche Fachexpertise zu einem bestimmten Thema? Sie würden Ihr Wissen gerne weitergeben? Das PFQ bietet Ihnen finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Trainings- und Fortbildungsveranstaltungen.

Langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Projekten und die Kenntnisse des „Teufels, der im Detail steckt“ machen viele Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen (NRO) zu Expert*innen in ihrer Sparte. Dabei werden oft kreative und innovative Lösungen für vielfältige Probleme entwickelt. Über die Anwendung in den eigenen Projekten hinaus könnten diese Ansätze oft auch für andere entwicklungspolitische Organisationen sinnvoll und hilfreich sein.

Wissen wird in diesen Bereichen oft informell über Kontakte und Netzwerke ausgetauscht. Um aber ein Seminar oder eine Veranstaltung zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben vorbereiten, dazu fehlt es oft an Kapazitäten und möglicherweise nicht zuletzt am Geld. Unterstützung bietet hier das mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausgestattete Programm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen – kurz PFQ.

Bei Interesse an einer Förderung können Sie sich telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie gerne. Die Kontaktdaten finden Sie in der Infobox.

Kontakt zum PFQ

Haben Sie Fragen? Das Team von PFQ steht Ihnen beratend zur Seite.

Telefon: +49 228 20 717-2316
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr, am Nachmittag nach Vereinbarung

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Wer kann mitmachen?

Antragstellung

Seit dem 1. Januar 2023 können Anträge für das PFQ nur noch über die Förderprojektsoftware eingereicht werden. Was Sie bei der ersten Antragsstellung über die Förderprojektsoftware beachten müssen, erfahren Sie in dem Merkblatt Förderprojektsoftware.

Antragsberechtigt sind Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist. Sie müssen die institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um eine korrekte Projektabwicklung entsprechend der Fördervorgaben zu gewährleisten und sollten Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit und/ oder der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mitbringen. Wenn Organisationen Teil einer Vereinigung mit regionalen Untergliederungen sind, erfolgt die Antragstellung in der Regel über den Gesamt- oder Bundesverband. Die Gesamtdurchführung eines geförderten Projektes darf nicht an ein kommerzielles Unternehmen übertragen werden. Antragstellende Organisationen müssen eine der folgenden Rechtsformen innehaben und diese anhand eines Nachweises belegen können:

  • Eingetragene Vereine (e.V.)
  • Netzwerke von Organisationen (nur Dachverbände nach Paragraph 57 Absatz 2 Abgabenordnung), vertreten durch ein Mitglied, das eine der hier genannten Rechtsformen innehat
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten
  • Gemeinnützige GmbH, sofern sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind
  • Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG)
  • Gemeinnützige Unternehmergesellschaften, sofern sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen
  • Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen
  • Schulen
  • Aktionsgruppen
  • GbR
  • GmbH
  • Politische Stiftungen
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen
  • Kommunen
  • Nicht eingetragene/ nicht rechtsfähige Vereine
  • Organisationen gemeinnütziger Art, die keine steuerliche Anerkennung vorweisen können

Vor der Projektantragstellung müssen Organisationen eine Trägerprüfung über die Förderprojektsoftware sowie entsprechende Nachweise einreichen. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen wird geprüft, ob die Organisation die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung (zum Beispiel Gemeinnützigkeit und Rechtsform) erfüllt. Eine Trägerprüfung ist ganzjährig möglich und kann auch programmübergreifend beantragt werden. Fällt die Trägerprüfung positiv aus, ist die Organisation für das entsprechende Programm antragsberechtigt.

Bitte beachten Sie, dass die Trägerprüfung für das Programm vorliegen muss, in dem der Antrag gestellt werden soll. Eine abgeschlossene Trägerprüfung aus anderen Programmen gilt nicht automatisch für das Programm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen (PFQ), beschleunigt jedoch den Prozess der Trägerprüfung. Folgende Angaben sind für die Trägerprüfung wichtig:

  • Name und Anschrift der antragstellenden Organisation
  • vertretungsberechtigte Person oder Personen
  • Rechtsform
  • Kurzbeschreibung der antragstellenden Organisation
  • Anlagen (Freistellungsbescheid oder vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Finanzamts, Satzung, Finanzbericht der letzten drei Jahre)
  • Unterschrift der vertretungsberechtigten Person, beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen.

Die Satzung der antragstellenden Organisation muss auf entwicklungspolitische Zielsetzungen oder entsprechende Arbeit der Organisation hinweisen und plausibel sein.

Die Verwendung der zugewiesenen Mittel für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Ausgabenordnung (AO) muss schriftlich bestätigt werden. Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden durch:

  • Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer
  • bei Neugründung der Gesellschaft einen Bescheid nach Paragraf 60a AO des Finanzamtes,
  • bei steuerbegünstigten Körperschaften mit einem veranlagten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb den letzten Körperschaftssteuerbescheid nebst Anlage mit Bestätigung der Steuerbegünstigung.

Die Bonität der Organisation wird durch Abfrage bei Creditreform überprüft.

Ziel des PFQ ist es, zivilgesellschaftliche Projekte zu fördern, in denen entwicklungspolitische Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu zählen zum einen Qualifizierungen zu sektoralen Schwerpunkten der deutschen und internationalen Entwicklungspolitik und zum anderen methodische Qualifizierungen mit klarem entwicklungspolitischen Bezug.

Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen der Vermittlung von zusätzlichen Kompetenzen dienen, welche die Handlungsmöglichkeiten der Teilnehmenden erweitern und die Qualität der von ihnen durchgeführten entwicklungspolitischen Projekte im In- oder Ausland verbessern. Zu den förderfähigen Formaten gehören zum einen klassische Schulungs- und Fortbildungsangebote in Deutschland in Form von ein- oder mehrtägigen Seminaren sowie Seminarreihen mit jeweils mindestens 15 Teilnehmenden. Abweichungen von der Mindestteilnehmendenzahl sind beim PFQ-Team antragspflichtig und nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Zum anderen kann die Bereitstellung von E-Learning-Plattformen oder eine Kombination aus beidem über das PFQ gefördert werden.

Es muss sich um Formate mit eindeutigem Qualifizierungscharakter handeln. Formate wie zum Beispiel Konferenzen mit sehr vielen Teilnehmenden werden nicht über das PFQ gefördert.

Es erfolgen keine parallelen/ sich zeitlich überlappende Projektförderungen eines Trägers. Träger werden in der Regel einem sektoralen oder methodischen Bereich zugeordnet, zu welchem die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden kann.

Voraussetzungen für eine Förderung über das PFQ sind, dass

  • die thematische/ inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung des beantragten Projekts den Anforderungen des BMZ-Konzeptes Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit sowie den übergeordneten Zielsetzungen des PFQ entsprechen,
  • ein nachgewiesener Qualifizierungsbedarf auf Seiten zivilgesellschaftlicher entwicklungspolitischer Akteure in Deutschland zum geplanten Thema/ Schwerpunkt sowie eine in diesem Bereich nachgewiesene fachliche und/ oder methodische Expertise des Antragstellers besteht,
  • sich aus den eingereichten Unterlagen ein überzeugendes Gesamtkonzepts ergibt, in welchem zum Beispiel die geplanten Qualifizierungen nachvollziehbar und kohärent dargestellt werden, die formulierten Indikatoren und Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung angemessen erscheinen und der Zugang zur anvisierten Zielgruppe plausibel und realistisch erscheint.

Bei beantragten methodischen Qualifizierungen muss ergänzend herausgearbeitet werden, inwieweit ein klarer entwicklungspolitischer Bezug besteht und durch das Projekt dazu beitragen werden kann, die Qualität der entwicklungspolitischen Arbeit der Teilnehmenden zu verbessern bzw. die Handlungskompetenz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit entwicklungspolitischen Engagements zu stärken. Darüber hinaus sollte nachvollziehbar erläutert werden, inwieweit die vermittelten Methoden durch die Teilnehmenden direkt und konkret im Kontext entwicklungspolitischer Aktivitäten umgesetzt werden können, entweder in der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland beziehungsweise im Förderrahmen des Titels private Träger oder im Kontext der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland.

Eine Förderung von Projekten, mit denen ein bereits bestehendes Qualifizierungsangebot substituiert werden soll, ist nicht möglich. Dies gilt auch für Projekte, durch die eine Überschneidung zu Qualifizierungsangeboten von Engagement Global vorliegen würde oder bei denen die Kompetenz für die Durchführung bei Engagement Global liegt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das geplante Projekt ohne Fördermittel von Engagement Global/BMZ nicht durchgeführt werden kann. Organisationen, die erstmalig eine PFQ-Förderung beantragen, können Mittel in Höhe von maximal 25.000 Euro als Zuwendung beantragen. Folgeanträge können bis zu einer Höhe von 35.000 Euro gefördert werden. Die maximale Höhe der Anteilsfinanzierung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die zur Deckung der Ausgaben nötigen Mittel können aus Teilnehmerbeiträgen, Drittmitteln oder Eigenmitteln der antragstellenden Organisation aufgebracht werden und müssen mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Weitere Bundes- oder Landesmittel können eingesetzt werden. Allerdings darf der Anteil der Gesamtfinanzierung aus Mitteln des Bundes nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Förderfähige Ausgabenpositionen:

Es können folgende Ausgabepositionen anteilig finanziert werden:

  • Unterkunft und Verpflegung: Es gelten die Vorgaben des Bundesreisekostengesetz (BRKG).
  • Fahrtkosten: Für Reisekosten gilt das BRKG. Soweit Fahrtkosten abgerechnet werden sollen, ist regelmäßig nur die kleine Wegstreckenentschädigung (0,20 Euro pro Kilometer), höchstens jedoch 130 Euro für Hin- und Rückfahrt als förderfähig zu betrachten. Internationale Reisekosten sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. An Teilnehmende von Veranstaltungen dürfen grundsätzlich keine Tagegelder gezahlt werden.
  • Honorar- und Personalausgaben (auch für die Vor- und Nachbereitung oder die Teilnehmerakquise): Honorare für Dozententätigkeiten im Rahmen der Durchführung geförderter Veranstaltungen sind an der Honorarstaffel auszurichten, welche zum Download zur Verfügung steht. Eine Vortragsbescheinigung ist anzufordern. Bei Personalausgaben dürfen höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund) sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden.
  • Projektbezogene Sachausgaben (beispielsweise für die Erstellung von Schulungs- und Begleitmaterialien).
  • Anteilige Verwaltungskosten.

Bei der Festlegung der zuwendungsfähigen Ausgaben gelten die im Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben dargestellten Bestimmungen und Regelungen. Fördermittel sind wirtschaftlich, sparsam und zweckentsprechend zu verwenden.

Die Antragsstellung erfolgt zunächst digital über die Förderprojektsoftware. Im weiteren Verlauf ist der Projektantrag (mit zeichnungsberechtigter Unterschrift) auch auf dem Postweg einzureichen. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Anträge auf Förderungen im aktuellen Haushaltsjahr müssen bis zum 15. Oktober eingereicht werden.

Projektanträge können für ein oder zwei Haushaltsjahre laufend gestellt werden. Engagement Global prüft die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs („Windhundverfahren“). Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das PFQ-Team berät Sie gerne bereits vor der Antragstellung zu Förderkriterien und Rahmenbedingungen des Förderprogramms, ebenso - anhand einer einseitigen Projektskizze – konkret zu Ihrer Projektidee sowie Ihrem Projektantrag. Auch bei der Projektdurchführung, beispielsweise bei Änderungen während der Projektlaufzeit sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Für bewilligte Projekte werden privatrechtliche Weiterleitungsverträge zwischen Engagement Global gGmbH und der antragstellenden Organisation geschlossen. Die Förderung geschieht grundsätzlich über eine Anteilfinanzierung. Bei Vertragsabschluss werden der Vertragszweck, die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes, die Fördersumme sowie der damit verbundene Prozentsatz der Förderung festgelegt.

Nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages erfolgt innerhalb des Förderzeitraums die Mittelanforderung nach Bedarf. Für die Auszahlungen bewilligter Fördermittel muss ein Geschäftskonto des Trägers vorhanden sein. Richten Sie bitte für Ihr Projekt innerhalb Ihres Hauptkontos ein abgrenzbares Buchungskonto/Unterkonto oder ein eigenes Bankkonto ein, da aus den Belegen jederzeit die Zuordnung zum geförderten Projekt hervorgehen muss. Eine Überweisung auf Privatkonten ist nicht möglich.

Zuwendungen müssen anteilig (entsprechend der im Weiterleitungsvertrag festgeschriebenen prozentualen Anteilfinanzierung an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) angefordert und alsbald nach Auszahlung, spätestens jedoch nach sechs Wochen und innerhalb der Projektlaufzeit, zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden. Als Auszahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld bei Ihnen eingegangen ist. Zu berücksichtigen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Während der Projektlaufzeit können die Mittel eines Haushaltsjahres bis spätestens zum 5. Dezember angefordert werden. Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel mit dem Hinweis auf den letztmöglichen Auszahlungstermin des Jahres anzufordern. Der letzte Auszahlungstermin ist jeweils am Jahresende (voraussichtlich am 30. Dezember). Auf Mittel, die nicht bis zum 5. Dezember des bewilligten Haushaltsjahres bei Engagement Global angefordert werden, besteht kein Rechtsanspruch mehr. Eine Übertragung der Mittel auf das Folgejahr ist nicht möglich.

Bitte planen Sie einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen zur Bearbeitung eingereichter Mittelanforderungen ein.

Bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel beim Druck eines Flyers oder dem Kauf von projektrelevanten Sachgütern) für die aus einer Zuwendung zu deckenden Ausgaben an einen externen Auftragnehmer gelten für bewilligte Projekte die vom BMZ im Weiterleitungsvertrag festgelegten und nachstehend aufgeführten Schwellenwerte.

Bei einer Zuwendungssumme unter oder genau 100.000 Euro gelten folgende Vorgaben:

  • Bei einem Auftragswert bis 1.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gilt der Direktkauf unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine Dokumentation der Markterkundung/Preisermittlung ist nicht erforderlich.
  • Bei Aufträgen mit einem Schätzwert von 1.000 Euro bis 15.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) ist eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb möglich.
    Mit Teilnahmewettbewerb gilt: Es erfolgt eine Aufforderung an eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen, mindestens aber an drei geeignete, potentielle Bieter, zur Abgabe eines Angebots. Zur Form und Übermittlung gelten die Vorschriften der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).
    Ohne Teilnahmewettbewerb gilt: Eine nachvollziehbare Preisermittlung (Telefonvermerk, Internetausdruck, etc.) bei mindestens drei Anbietern ist erforderlich.
  • Bei einer Auftragshöhe über 15.000 Euro gilt die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, also eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Leistungsbeschreibung an mehrere, grundsätzlich an mindestens drei geeignete potentielle Bieter.

Bei einem Direktauftrag ist die haushaltsrechtliche Notwendigkeit der Beschaffung aktenkundig zu machen. Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers als Auftraggeber gemäß dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben unberührt.

Der Zuwendungsempfänger wird auf die mögliche Inanspruchnahme von Werkstätten für Behinderte bei der Vergabe von Aufträgen (insbesondere Druckaufträgen) hingewiesen.

Beabsichtigte inhaltliche und finanzielle Änderungen oder Abweichungen gegenüber dem Weiterleitungsvertrag müssen Engagement Global gGmbH während der Projektlaufzeit umgehend mitgeteilt werden, sofern es sich um maßgebliche und dauerhafte Änderungen handelt. Dies gilt insbesondere, wenn

  • der Verwendungszweck oder sonstige für den Weiterleitungsvertrag maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, insbesondere wenn das Projekt in Konzept beziehungsweise Zielsetzung verändert werden soll,
  • sich herausstellt, dass der Vertragszweck nicht oder nicht mehr mit den vereinbarten Zuwendungen zu erreichen ist,
  • Zuwendungen nicht oder nicht alsbald nach Auszahlung verbraucht werden können,
  • sich die veranschlagten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Vertragszweck ermäßigen,
  • der Zuwendungsempfänger nach Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn er/ sie Zuwendungen von Dritten erhält,
  • zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr entsprechend dem Verwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden oder
  • ein Insolvenzverfahren über sein/ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird.

Einzelansätze (Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorar- oder Personalkosten, Sachausgaben) dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Alle sonstigen Abweichungen vom Ausgaben- und Finanzierungsplan, beabsichtigte neu hinzukommende Einzelansätze, komplett wegfallende Einzelansätze sowie beabsichtigte neu hinzukommende Einzelposten bedürfen der Zustimmung von Engagement Global und müssen beantragt werden.

Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch drei Monate nach Ende des Förderzeitraums ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht zum Projekt sowie einem Zahlenmäßigen Nachweis (inklusive Belegliste).

Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung und unter Heranziehung der im Projektantrag benannten Indikatoren die Erreichung der Wirkungen und Projektziele überprüfbar darzustellen.
Im Zahlenmäßigen Nachweis müssen alle tatsächlich angefallenen Projektausgaben aufgeführt werden, nicht nur die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei überjährigen Projektförderungen ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Zuwendungen einen Zwischennachweis einzureichen.

Der Zwischennachweis besteht, wie der Verwendungsnachweis, aus einem Sachbericht und einem Zahlenmäßigen Nachweis. Eine Belegliste ist entbehrlich. Im Zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Ausgaben- und Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen. Der Zwischennachweis für ein Haushaltsjahr ist spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bei Engagement Global vorzulegen.

Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach Paragraf 15 des Umsatzsteuergesetzes hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.

Zwischen- und Verwendungsnachweise in der Förderprojektsoftware
Zwischen- und Verwendungsnachweise für Projekte, deren Antragstellung in 2023 über die Förderprojektsoftware erfolgt ist, können lediglich über die FöPro erstellt und eingereicht werden.

Zwischen- und Verwendungsnachweise außerhalb der Förderprojektsoftware
Für Projekte, deren Antragsstellung nicht über die Förderprojektsoftware erfolgt ist, ist das zum Download zur Verfügung stehende Formular Verwendungsnachweis bzw. Formular Zwischennachweis zu nutzen. Es ist digital sowie ausgedruckt postalisch an Engagement Global zu senden.

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle Belege, Verträge und sonstige mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen im Original mindestens fünf Jahre lang ab Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und auf Anforderung dem Zuwendungsgeber, dem BMZ und dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Bei Anforderung der Originalbelege müssen Belegliste und Belege identisch sein, anteilige Kosten sind entsprechend auszuweisen.

Alle Belege (auch Eigenbelege) müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt, zum Beispiel die Projektnummer, enthalten.

Bei Honoraren ist über die zu erbringende Leistung und die Vergütung (einschließlich eventueller Nebenkosten) mit der Honorarkraft eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Der Honorarvertrag und die Rechnung sind den Abrechnungsunterlagen beizufügen. Die Umsatzsteuer muss ausgewiesen sein oder ein Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen. Eine Mustervorlage für Referentenhonorare finden Sie als Download auf unserer Seite. Für den Nachweis müssen der Vertrag, die Rechnung und der Zahlungsnachweis vorliegen.

Wenn bei einer Rechnung die Möglichkeit des Skonto besteht, ist diese wahrzunehmen. Erfolgt dies nicht, so muss der entsprechende Differenzbetrag von den anrechenbaren zuwendungsfähigen Ausgaben abgezogen werden.

Als Formate sind hierfür klassische Schulungs- und Fortbildungsangebote, die Bereitstellung von E-Learning-Plattformen oder eine Kombination aus beidem möglich. Dadurch soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Handlungsmöglichkeiten der qualifizierten Akteure zu erweitern, die Qualität der von ihnen durchgeführten entwicklungspolitischen Projekte im In- und Ausland zu verbessern und sie dazu zu befähigen, an den maßgeblichen internationalen fachlichen Diskussionen partizipieren zu können.

Unsere Veranstaltungen

2.9.
Programmübergreifende Seminare

Grundlagenseminar Zuwendungsrecht intensiv für Weiterleitungsempfänger von EG/ BMZ

Wann? 2. September bis 4. September 2024 / Format? Präsenz / Wo? Bonn

9.9.
Programmübergreifende Seminare

Grundlagenseminar Vergaberecht für Weiterleitungsempfänger von EG/ BMZ

Wann? 9. September bis 10. September 2024 / Format? Online / Wo? Online

11.9.
GEB - Globale Entwicklung in deutschen Bildungssystemen

Online-Fortbildungsreihe zum Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung

Wann? 11. September bis 20. November 2024 / Format? Online / Wo? Online

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0800 188 7 188

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Freitag 8 bis 14 Uhr.