Wiederauf­bau­projekte NRW-­Dnipropetrowsk

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Februar 2023 eine Regionalpartnerschaft mit der ukrainischen Oblast Dnipropetrowsk eingegangen. Das Förderprogramm richtet sich an Akteur*innen, die sich mit ihrer Expertise und ihren Erfahrungen in den Wiederaufbauprozess einbringen möchten.

Welche Projekte können gefördert werden?

Zielregion dieses Programms ist die Oblast Dnipropetrowsk. Beantragte Projekte sollen partizipativ mit den kommunalen und zivilgesellschaftlichen Partner*innen in Dnipropetrowsk entwickelt und umgesetzt werden.

Inhaltlich sollen sich die Projekte an den Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, SDG) der Vereinten Nationen, den entwicklungspolitischen Schwerpunkten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Prinzipien eines nachhaltigen, transoformativen Wiederaufbaus orientieren, ganz im Sinne des SDG 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele). Wiederaufbau wird dabei als Beseitigung aller kriegsbedingten Schäden verstanden - sowohl an der physischen Infrastruktur als auch an kulturellen, wirtschaftlichen, mentalen und gesellschaftlichen Strukturen sowie als Chance für eine nachhaltige und auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ausgerichtete Transformation.

Kontakt zum Programm Wiederaufbauprojekte NRW-Dnipropetrowsk

Haben Sie Fragen? Das Programm-Team steht Ihnen beratend zur Seite.

Ansprechperson: Tim Piepenburg
Telefon: +49 221 175-2570

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Wer kann mitmachen?

In Nordrhein-Westfalen ansässige gemeinnützige, öffentliche und mildtätige Akteur*innen, die mit Partnern in der Oblast Dnipropetrowsk zusammenarbeiten. Dabei sind die Akteur*innen mit ihren Projekten nicht an bestehende, formale (Städte-) Partnerschaften gebunden.

Antragsberechtigt sind im Einzelnen:

  • rechtsfähige Vereine (e.V.), zum Beispiel Partnerschaftsvereine, Fördervereine kommunaler oder staatlicher Einrichtungen oder Kultur- und Sportvereine,
  • Städte, Kreisen und Gemeinden,
  • kommunale Unternehmen,
  • medizinische Einrichtungen,
  • Schulen und Hochschulen und
  • außerschulische Bildungseinrichtungen.

Antragstellende müssen zudem eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln und über eine Bankverbindung verfügen, welche nicht über eine Einzelperson läuft.

„Wiederaufbauprojekte NRW-Dnipropetrowsk (Ukraine)“ ist ein Programm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und wird aus Landesmitteln finanziert.

Ein Antrag ist über das Antragsformular möglich.

Förderhöhen:

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Es werden in der Regel nicht mehr als 30.000 Euro pro Projekt gefördert.
  • Zivilgesellschaft: Es werden in der Regel nicht mehr als 20.000 Euro pro Projekt gefördert.

Ein Zuschuss kann im laufenden Jahr maximal für eine Laufzeit (Durchführungszeitraum) bis Februar des Folgejahres erteilt werden.

Informationen zur Antragstellung

Anträge können jederzeit, möglichst aber acht Wochen vor Projektbeginn, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben bei Engagement Global eingereicht werden. Dazu ist ausschließlich das im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden.

NRW Förderprogramme

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet noch weitere Förderprogramme für entwicklungspolitisch aktive und interessierte Netzwerke, Gruppen und Einzelpersonen sowie die breite Öffentlichkeit im Land.

Dokumente zum Download

Fördergrundsätze - Grundsätze zur Förderung kommunaler und zivilgesellschaftlicher Projekte zwischen Nordrhein-Westfalen und der Oblast Dnipropetrowsk (Ukraine)PDF, 695.14 KB

Antragsformular für Anträge im Programm Wiederaufbauprojekte NRW-DnipropetrowskDOCX, 106.17 KB

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