TKZ – Transport­kosten­zuschussSachspenden vorhanden, aber keine Mittel für den Transport ins Partnerland?

Sie wollen dem Krankenhaus in der Partnerstadt Ihrer Gemeinde in Benin Ultraschallgeräte spenden? Oder Werkbänke für die Berufsschule zur Ausbildung von Schreinern versenden? Es fehlt nur noch das Geld für den Auslandstransport? Für solche Fälle gibt es einen Transportkostenzuschuss (TKZ).

Engagement Global ermöglicht für Sachspenden, die die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen in einem Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sinnvoll verbessern, einen Transportkostenzuschuss. Gerne helfen wir bei der Klärung, ob ein Transport förderungswürdig ist.

Antragsfrist für TKZ-Projektanträge

TKZ-Projektanträge für Transporte, die im Jahr 2024 beginnen sollen, nimmt Engagement Global bis zum 11. Oktober 2024 entgegen. Später eingereichte Anträge werden voraussichtlich erst für Transporte in 2025 bewilligt.

Aktuell spitzt sich die Lage auf dem Markt für Containerschifffahrt wieder zu: Die Frachtraten steigen wegen Kapazitätsengpässen und Leercontainer werden zunehmend zur Mangelware. Die Ursachen sind bei den geopolitischen Spannungen am Roten Meer und bei der Umleitung von Schiffen um den afrikanischen Kontinent zu finden. Anträge auf Transportkostenzuschüsse sollten deshalb möglichst früh – bevorzugt bereits im Sommer - eingereicht werden, da erhebliche Verzögerungen bei der Buchung von Frachtkapazitäten in diesem Jahr zu erwarten sind.

Kontakt zum TKZ

Haben Sie Fragen? Das Team vom TKZ steht Ihnen beratend zur Seite.

Telefon: +49 228 20717-2269

E-Mail
Kontaktformular

Wer kann mitmachen?

Welche Kosten sind durch den TKZ abgedeckt?

Zum Förderumfang gehören im Einzelnen:

  • Verpackung
  • Transport vom Lagerort in Deutschland zum Bestimmungsort in einem Partnerland (Länderliste: aktuelle DAC List of ODA Recipients)
  • Transportversicherung

Die Förderhöhe je Transportvorhaben beträgt maximal 20.000 Euro.

Nicht zum Förderumfang gehören etwa Ausgaben für die Beschaffung von Sachspenden, den Kauf von eigenen Containern, die Lagerung in Deutschland und im Partnerland, Containerstandgelder, die Verzollung von Sachspenden oder Reisekosten für Personen.

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Der TKZ bezieht sich auf Sachspendentransporte, die für die Zukunft geplant sind. Eine rückwirkende Erstattung ist leider nicht möglich. Pro Jahr fördert Engagement Global nur einen Antrag je antragstellende Organisation, damit möglichst viele Antragstellende von dem Programm profitieren.

  • Der Förderumfang beläuft sich auf 75 Prozent der Kosten für Verpackung, Fracht und die Transportversicherung.
  • Die antragstellende Organisation muss mindestens 25 Prozent der Transportkosten selbst aufbringen.
  • Bei Partnerländern, in denen die Zivilgesellschaft stark eingeschränkt ist, kann die Förderhöhe auf Antrag auch 90 Prozent der Transportkosten erreichen. Hierüber entscheidet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Fall zu Fall.
  • Einen TKZ gibt es nur für den kostengünstigsten Transportweg.
  • Die empfangende Organisation im Partnerland hat sicherzustellen, dass sie die Sachspenden für den vorgesehenen Zweck unmittelbar verwendet.
  • Folgekosten, die im Zusammenhang mit dem Transport von Sachspenden entstehen können, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die empfangende Organisation im Partnerland hat dafür Sorge zur tragen, dass die Sendung ordnungsgemäß importiert wird, mit oder ohne Zollbefreiung.

Für welche Arten von Sachspenden gibt es den TKZ?

Im entwicklungspolitischen Sinne gelten Sachspenden als förderwürdig, wenn sie benachteiligte Bevölkerungsgruppen darin unterstützen, ihre materiellen und sozialen Lebensumstände zu verbessern. Hierzu zählen beispielsweise Sachspenden, die mittelbar

  • zusätzliches Einkommen schaffen;
  • die schulische Bildung oder die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern;
  • die Qualität der handwerklichen und praxisorientierten Berufsausbildung erhöhen;
  • kleine Betriebe im Handwerk oder in der Landwirtschaft produktiver machen;
  • das Leistungsspektrum von Gesundheitseinrichtungen sichern und verbessern.

Weitere Anforderungen:

  • Die Sachspenden beeinträchtigen nicht die Wettbewerbssituation lokaler Betriebe (zum Beispiel handelt es sich nicht um Güter, die auch von lokalen Betrieben hergestellt und verkauf werden).
  • Sie passen zu den wirtschaftlichen, technischen und infrastrukturellen Gegebenheiten im Land und sie sind umweltverträglich.
  • Sofern es sich um Geräte handelt, sind diese so beschaffen, dass Personal für Wartung und Reparatur sowie Ersatzteile im Partnerland langfristig verfügbar sind.
  • Die Sachspenden stehen in keinem direkten Zusammenhang mit einem Projekt, das ebenfalls aus Mitteln des BMZ gefördert wird oder wofür gerade ein Antrag vorliegt.
  • Sie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und verschaffen der Empfängerorganisation keine gewinnorientierten Einnahmen.
  • Die Sachspenden können sicher ins Partnerland transportiert werden.

Gibt es Sachspenden, für die kein TKZ möglich ist?

Richtig, für manche Sachspenden gibt es keinen TKZ. Nicht förderungswürdig sind beispielsweise:

  • Chemische und andere sensible Stoffe, die ein besonderes Sicherheitsrisiko darstellen oder besondere Anforderungen an Qualität, Zulassung, Transport, Lagerung und Verwendung stellen (zum Beispiel Dispersionsfarben, Lacke, Lebensmittel)
  • Haushaltseinrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel • Artikel des täglichen Bedarfs
  • Kleider- und Wäschesammlungen
  • IT-Geräte, die älter als fünf Jahre sind
  • Tiere und Pflanzen
  • Ausrüstungsgüter für wissenschaftliche Zwecke
  • militärische Ausrüstungsgüter
  • Luxusgüter
  • Sachspenden für rein humanitäre Zwecke (humanitäre Nothilfe in Katastrophenfällen)
  • Fahrzeuge, bei denen die nächste Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA) in weniger als einem Jahr fällig ist.

Kleidungsstücke sowie Spiel- und Sportartikel gelten übrigens auch nicht als förderungsfähig, sie dürfen aber in kleinen Mengen beigepackt werden.

In zwei Schritten zum Projektantrag

Der Antrag für den Transportkostenzuschuss ist einfach und unbürokratisch; er erfolgt über nur zwei Formulare:

  1. Formular „Trägerprüfung“: Füllen Sie einmalig das Formular „Trägerprüfung“ aus und senden Sie es zusammen mit den darin geforderten Unterlagen ein (mit Anlagen zur Gemeinnützigkeit, Rechtsform und so weiter). Mit der Antragsberechtigung erhalten Sie per E-Mail eine Trägernummer; sie gilt für fünf Jahre und kann bei Bedarf einfach per E-Mail verlängert werden.
  2. Formular „Projektantrag“: Im zweiten Schritt reichen Sie mit der Trägernummer den „Projektantrag“ für den TKZ ein – elektronisch und zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post an Engagement Global. Als Anlage senden Sie bitte eine detaillierte Auflistung der Sachspenden („Packliste“).

Nehmen Sie sich bitte Zeit, um beide Online-Antragsformulare sorgfältig auszufüllen. Engagement Global prüft den Antrag und teilt der antragstellenden Organisation in einem Fördervertrag den Bundeszuschuss und die Höhe der Eigenbeteiligung mit.

Wichtiger Hinweis für den Transporttermin:

Anträge sollten mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Transport bei Engagement Global vorliegen. Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Wie funktioniert der Transport?

Engagement Global wählt das geeignete Speditionsunternehmen aus. Für kleine Sendungen mit Fracht- und Versicherungskosten bis zu 1.000 Euro netto gibt es vereinfachte Verfahren. Die antragstellende Organisation kann hierfür dem Projektantrag selbst ein Speditionsangebot beifügen.

Engagement Global schließt jeweils im Namen der antragstellenden Organisation den Vertrag mit der Spedition. Darin enthalten ist die Transportversicherung (die Höchsterstattung ist der angegebene Zeitwert, maximal jedoch 50.000 Euro).

Die antragstellende Organisation ist die ausführende Partei. Sie wickelt den Transport mit der ausgewählten Spedition ab und erstellt auch die erforderlichen Exportdokumente (meist Zollrechnung, Packliste und Geschenkzertifikat in landesüblicher Sprache).

Die Abrechnung

Nach dem Versand stellt die Spedition eine Rechnung über den Eigenanteil an die antragstellende Organisation. Die Rechnung für den bezuschussten Teil der Transportkosten schickt die Spedition an Engagement Global.

Die Empfängerorganisation im Partnerland muss der antragstellenden Organisation schriftlich bestätigen, dass die Sachspenden eingegangen sind und für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden (Mustervorlage auf dieser Website). Die Empfangsbestätigung sowie eine Kopie der von der Empfängerorganisation unterzeichneten Packliste, ein kurzer Sachbericht mit Fotos und einen Zahlungsnachweis über die geleisteten Eigenmittel muss die antragstellende Organisation jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss an Engagement Global zum Projektabschluss weiterleiten.

Engagement mit TKZ

Deutsche Feuerwehrleute bilden kenianische Einsatzkräfte aus – und organisieren ihnen ein neues Löschfahrzeug

Eine Gruppe von neun Personen, die zum Teil Feuerwehr-Kleidung tragen, sitzen auf einer Treppe. Zwei Personen stehen davor und unterhalten sich.
Der TKZ übernimmt die Kosten für den Transport der benötigten Ausrüstung nach Kenia.

Vereinsarbeit

Deutsche Feuerwehrleute bilden kenianische Einsatzkräfte aus – und organisieren ihnen ein neues Löschfahrzeug

Wasser für nachhaltige Entwicklung. Eine weltweite Wasserkrise gefährdet das Leben von rund 3,6 Milliarden Menschen.

Eine Gruppe Menschen bohrt mit einer Bohrmaschine einen Brunnen.
Mithilfe einer Bohrmaschine entsteht ein neuer Brunnen in Tshikapa, Demokratische Republik Kongo.

Vereinsarbeit

Wasser für nachhaltige Entwicklung. Eine weltweite Wasserkrise gefährdet das Leben von rund 3,6 Milliarden Menschen.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns!

Unser Team ist für Sie da, kostenfrei per Telefon oder E-Mail.

0800 188 7 188

E-Mail schreiben


Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 14 Uhr.